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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "Bestellen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separate Bestätigung der Lieferfähigkeit oder der Rechnungsstellung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Bestätigung unserer Lieferfähigkeit oder Rechnung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Der Bestellende versichert ausdrücklich mit seiner Bestellung für und auf Rechnung eines Unternehmens zu bestellen. In so fern gelten die gesetzlichen Vorschriften für Verträge unter Kaufleuten. Auch ohne Nachweis des Status des Bestellenden behält der Kaufvertrag seine Gültigkeit.

Abschlüsse

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Abschlüsse und deren Veränderungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 2. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Lieferungen und/oder Leistungen. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird widersprochen. 3. Bei Erzeugnissen, die auf Bestellung gesondert gefertigt werden, gilt der Vertrag nach unserer schriftlichen Bestätigung als abgeschlossen, auch wenn über die Ausführungen noch Klarstellungen erfolgen müssen, die Lieferzeit und Preis beeinflussen können. 4. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen u.dgl.) behalten wir uns Allein-Eigentum und -Urheberrecht vor. Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise - ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. 5. Änderungen gegenüber den in unseren Informationsunterlagen gemachten Angaben bleiben vorbehalten. 6. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

Preise

1. Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer (auch für Verzugskosten), Fracht und Verpackung in Euro. Wichtig: Lieferungen außerhalb Europas werden ausschließlich unfrei durchgeführt. Der Empfänger trägt außerhalb Europas sämtliche Frachtkosten selbst. Zollabgaben oder Einfuhrsteuern trägt der Empfänger grundsätzlich selbst. Auf Wunsch beauftragen wir unseren Spediteur mit der Abwicklung. Ein vereinbarter Skontoabzug gilt nur bei Barzahlung und setzt pünktliche Erfüllung aller Pflichten des Bestellers, auch aus früheren Geschäften, voraus. Auf Lohn-Rechnungskosten wird kein Skonto gewährt. 2. Alle nach Vertragsabschluß eingetretenen Kostenerhöhungen (Material-, Lohn-, Energiekosten, gesetzliche Bestimmungen usw.) berechtigen uns zur Nachbelastung.

Zahlungen

1. Die bestellte Ware ist nach Auftragsbestätigung und gegen Rechnung im voraus zu zahlen, und zwar jeweils in bar unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge unter Ausschluss der Aufrechnung mit einer bestrittenen Gegenforderung und des Zurückbehaltungsrechtes sowie unabhängig von der Durchführung evtl. übernommener Arbeitsleistungen. Abweichungen hiervon (z.B. bei Einkaufsverbänden etc.) bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch die porta HAUS GmbH. Der in der Rechnung ausgewiesene Arbeitspreis ist sofort nach Beendigung der Arbeit zu zahlen. 2. Wechsel werden nur zahlungshalber und aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich aller Aufwendungen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. 3. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen gem. den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. 4. Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte sind wir auch berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wir können außerdem, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen, die Einziehungsbevollmächtigung gemäß Ziffer IV. 5 widerrufen und auf Kosten des Bestellers die Rückgabe der Ware verlangen oder uns in ihren Besitz setzen, ohne daß dem Besteller, ein Zurückbehaltungs- oder ähnliches Recht zusteht. Wir sind berechtigt, die zurückgenommenen Waren durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung unserer Forderungen zu verwerten. 5. Können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beträgt unser Schadenersatzanspruch mindestens 25 % des Preises.

Sicherheiten

1. Alle gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Besteller zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. 2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten, die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller bereits jetzt die uns zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Unfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Der Besteller verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die uns entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. 3. Der Besteller darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und so lange er uns gegenüber nicht in Verzug ist, veräußern, jedoch mit der Maßgabe, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Der Weiterveräußerung steht der Einbau in Grund und Boden oder in mit Gebäuden verbundenen Anlagen oder die Verwendung zur Erfüllung sonstiger Werk- und Werklieferungsverträge gleich. Trifft der Besteller mit seinem Abnehmer eine Kontokorrentvereinbarung, die die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht unmittelbar bei uns Vertragswidrigerweise entstehen lassen, so gilt die Forderung, die zugunsten des Bestellers aus dem Kontokorrentverhältnis entsteht, schon jetzt als an uns abgetreten. 4. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, worunterauch die Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungvertrages fällt, werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen von uns nicht gelieferten Sachenveräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unserer in den Rechnungen genannten Rechnungswerte der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe der Miteigentumsanteile. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. 5. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von unserem Widerrufsrecht nur in den in Art. III. 4. genannten Fällen Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderungen an Dritte ist der Besteller in keinem Falle befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, sofort seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. 6. Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware oder aus anderen Gründen dem Besteller Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte zustehen, werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten ebenfalls im voraus uns abgetreten. 7. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt das nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Bestellers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt. Wir sind dann ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung berechtigt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen und sie unbeschadet der Zahlung oder sonstiger Verpflichtungen des Bestellers uns gegenüber, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird dem Besteller nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet. Ein etwaiger Überschuss wird ihm ausgezahlt. 8. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen gelten bis zur Vollständigen Freistellung auch aus Eventualverbindlichkeiten, die wir ggf. im Interesse des Bestellers eingegangen sind. 9. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben. 10. Wir sind jederzeit berechtigt, die Geschäfts- und Betriebsräume des Bestellers zur Feststellung des Vorhandenseins von Eigentumsvorbehaltsware zu betreten.

1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der unseres Lieferstandortes. 2. Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Minden. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sind nicht anwendbar. 4. Bei Schriftstücken ist die deutsche Fassung verbindlich. B. Ausführung der Lieferungen und Leistungen

Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen

1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- oder Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen des Betriebes oder des Transportes und sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder einen ihrer Unterlieferer eintreten. 2. Steht dem Besteller in den Ziff. 1 genannten Fällen ein Rücktrittsrecht zu, kann er den Rücktritt nur hinweislich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages erklären, ist jedoch im übrigen zum Ersatz des uns entstandenen Aufwandes für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages gegen Überlassung von bearbeiteten oder unbearbeitetem Materialien verpflichtet. 3. Die Erklärung eines Vorlieferanten oder Unterlieferers gilt als ausreichender Beweis, dass wir an der Lieferung behindert sind.

Liefer- und Leistungszeiten

1. Fristen und Termine sind unverbindlich. 2. Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten und der Beibringung etwa erforderlicher behördlicher oder ähnlicher Bescheinigungen durch den Besteller. Termine verschieben sich entsprechend. Fristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Mitteilung der Lieferbereitschaft ab Werk oder Lager. 3. Zeiten verlängern sich - unbeschadet unserer Rechte aus evtl. Verzug des Bestellers – um den Zeitraum, währenddessen der Besteller seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss nicht nachkommt, unter Berücksichtigung unserer Gesamtplanung. 4. Bei unserem Verzug ist der Besteller berechtigt, uns den Rücktritt nach Ablauf einer angemessen gesetzten Nachfrist der vereinbarten Lieferzeit, und/oder Leistungszeit, mindestens ab 10 Arbeitstagen, zu erklären.

Die voraussichtliche Lieferzeit entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung. Falls dort keine Angaben gemacht werden, erfolgt die Lieferung bei Bestellannahme innerhalb von max. 50 Tagen - meistens jedoch innerhalb von 14 Tagen bei Vorkassezahlung nach Zahlungseingang. Lagerware kann in der Regel innerhalb von 72 Stunden ausgeliefert werden. Den konkreten Lieferzeitpunkt ihrer Bestellung können Sie auch per e-Mail mit Angabe Ihrer Rückruftelefonnummer  unter info(at)portahausshop.de nachfragen.

Versand und Gefahrübergang

1. Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtführer. Beförderungs-, Schutz- und Versandmittel sowie Versandweg und -art sind unserer Wahl vorbehalten. Auch für uns gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen. 2. Termingerecht versandfrei gemachte Waren müssen sofort abgerufen werden. Andernfalls können wir sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach freiem Ermessen lagern und als geliefert berechnen. Dasselbe gilt in den in Ziff. B 1 genannten Fällen. Bei frachtfreier Lieferung ist das Transportmittel sofort vom Besteller zu entladen. Wartezeiten gehen stets zu Lasten des Bestellers. 3. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Lieferort, auch bei Versendung mit unseren LKW, geht die Gefahr - auch bei frachtfreier Lieferung - in jedem Falle - einschließlich der Beschlagnahme - auf den Besteller über. Für weitere Leistungen, insbesondere Montageleistungen, geht die Gefahr mit Fortschreiten der Leistung auf den Besteller über. 4. Das Abladen einschließlich Transport zur Verwendungs- oder Lagerstelle obliegt dem Besteller, der im Verzugsfall insoweit Kosten und Gefahr des Abladens bzw. Stapelns bzw. Einlagerns bzw. Rücktransports zu tragen hat. Der für den Besteller an der Ablieferstelle auftretende Empfänger gilt als ermächtigt, die Lieferung verbindlich anzunehmen. Die gelieferte Ware ist bei Anlieferung bzw. Übergabe sofort auf Beschädigungen zu prüfen. Etwaige Beschädigungen sind entsprechend sofort gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen und schriftlich im Frachtbrief zu dokumentieren. Eine Ersatzlieferung / Minderung ist nur bei einwandfreier Dokumentation eines Transportschadens möglich.  

Gewährleistung

Wir gewähren gemäß den anerkannten Regeln der Technik Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit. Für etwaige Mängel der Lieferung oder Leistung - einschl. Fehlen zugesicherter Eigenschaften - haften wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt: 1. Die Gewährleistungsfrist für Beschlagteile und elektronisches Zubehör beträgt 6 Monate gerechnet jeweils ab Gefahrübergang. 2. Mängel sind unverzüglich - schriftlich innerhalb von 3 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort - zu rügen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche. 3. Wir sind verpflichtet, Teile unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Gewährleistungsfrist infolge eines vor Gefahrenübergangs liegenden Umstandes in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden, oder den Minderwert zu erstatten. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 4. Kommen wir unserer Gewährleistungspflicht nicht nach, steht dem Besteller unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach Einbau und sofern die Rückgängigmachung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, nur Minderungsrecht zu, sonst ein Rücktrittsrecht, falls die Verweisung auf das Minderungsrecht unbillig ist. 5. Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht a) auf Mängel, die entstanden sind infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten durch Dritte, fehlerhafte Inbetriebsetzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht fachgerechter Beanspruchung, infolge von äußeren Einflüssen sowie Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung bzw. Produktbeschreibung. b) auf Mängel, die ohne unsere vorherige Zustimmung durch vom Besteller oder von Dritten vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht werden. c) auf Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder ihrer Verwendungsart einem überhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, z.B. Dichtungen, Kunststofflager. 6. Zur Vornahme von Gewährleistungshandlungen hat uns der Besteller angemessene Gelegenheit und Zeit zu geben, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche. Wird der Vertragsgegenstand trotz des Mangels weiter benutzt, so beschränkt sich die Gewährleistung nur auf den ursprünglichen Mangel. 7. Für das Ersatzstück und/oder die Nachbesserung beträgt die Gewährleistungspflicht 6 Monate, mindestens aber die ursprüngliche Gewährleistungspflicht. 8. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtung im angemessenen Umfang nicht erfüllt. 9. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen mit Ablauf eines Monats nach unserer Zurückweisung oder Nichtannahme unseres Regulierungsvorschlags, gerechnet jeweils ab Datum unseres Schreibens. 10. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei. Zur Mängelprüfung Beauftragte sind nicht zur Anerkennung von Mängeln mit Wirkung gegen uns berechtigt. 11. Weitere Ansprüche sind, soweit zulässig, ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. 12. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware. C. I. Haftung Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche (Schadenersatzansprüche) - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind, soweit zulässig, ausgeschlossen, soweit nicht ausschließlich auf Ersatz von Schäden am Liefergegenstand beschränkt und insgesamt der Höhe nach auf 65 % des jeweiligen Liefer- oder Leistungswertes begrenzt und verjähren 6 Monate ab jeweiligem Gefahrübergang.

Lagerung / Transport / Mangelbeseitigung

Die Artikel sind vorzugsweise liegend zu transportieren und zu lagern. In seltenen Fällen kann es zu kleinen Haarrissen in der Oberflächenfarbstruktur oder geringfügigen Kantenbeschädigungen (z.B. durch den Transport) von Steinimitat Paneele kommen. Diese Haarrisse oder Kantenbeschädigungen können ohne Probleme mit der von uns angebotenen Farbe sowie der Masticmasse / Spachtelmasse und ohne Material- oder Optikbeeinträchtigung übermalt bzw. nachgebildet werden und sind kein Grund zur Mangelbeseitigung durch die porta HAUS GmbH oder zum Widerruf des Vertrages bzw. Minderung des Kaufpreises. Dasselbe gilt für Musterstücke, die z.B. aufgrund der maschinellen Verteilung durch Paketdienste trotz sorgfältiger Verpackung beschädigt werden. Die Beschädigung eines Musterstückes beeinträchtigt nicht die Funktion und wird somit bei Bestellung ausdrücklich als Möglichkeit anerkannt. Geringfügige Farb- u. Strukturunterschiede, die bei Naturmaterialien oder Natursteinnachbildungen auftreten sind normal und untersteichen die natürliche Optik. Diese Farb- und Strukturunterschiede stellen keinen Mangel dar. Entsprechend besteht kein Anspruch auf Mangelbeseitigung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Maßangaben sind immer Circa Angaben. Maßabweichungen / Toleranzen von bis zu 3 % der Längen- Breiten - Höhenmaße etc. sind möglich.

Teilunwirksamkeit

Für den Fall, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) Bedingungsteile unwirksam sind, wird vereinbart, dass insoweit betroffene unwirksame Bedingungsteile durch die gesetzlich zulässige Regelung ersetzt werden. Dies gilt insbesondere für Verträge mit Nichtkaufleuten.

Keine Drittbegünstigung, Abtretungsverbot

Durch diesen Vertrag werden Rechte Dritter nicht begründet. Eine Abtretung von Forderungen, Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Besteller bedarf der schriftlichen Einwilligung durch uns.

Zutrittsrecht für Überwachungsbeamte

Der Besteller verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass Personen, die aufgrund ihrer Dienstpflichten als Überwachungsbeamte Gütegesicherte Produkte überprüfen wollen, der Zutritt gewährt wird. Montage-Bedingungen (gelten in Verbindung mit unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen)

Festpreis-Montagen

1. Für die Montagen werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere Fachmonteure von uns gestellt, denen bauseits genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung beigestellt werden müssen. Das handwerksübliche Werkzeug wird von uns gestellt. Die Gestellung von elektrischen Geräten usw. unterliegt besonderer Vereinbarung. 2. Nicht zu unseren Leistungen gehören: Das Abladen von Waggon bzw. LKW, der Transport aller Teile bis zur Einbaustelle, die Gestellung von Gerüsten, sowie die Elektroinstallation. 3. Etwaige Wartezeiten, die aus von uns nicht zu vertretenden Gründen entstehen, werden besonders berechnet. 4. Ein verschließbarer Aufenthaltsraum für die Monteure und zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile muss bauseits zur Verfügung gestellt werden, ebenso elektrischer Strom für Werkzeuge und gegebenenfalls für Beleuchtung. 5. Der Besteller ist verpflichtet, eine dem Monteur von uns mitgegebenen Abnahmebescheinigung nach beendeter Montage unterschrieben auszuhändigen. Teile, die aus besonderen Gründen bis zur Beendigung der Montage noch nicht fest eingebaut werden können, werden dem Besteller übergeben und sind in der Abnahmebescheinigung besonders zu vermerken.

Tagelohn-Montagen

Falls aus besonderen Gründen keine Festpreismontage durchgeführt werden kann und die Montagearbeiten im Tagelohn übernommen werden, gilt auch hierfür sinngemäß Abschnitt I. Punkt 1 - 5. Für die Berechnung von Lohn, Auslösung, Reisekosten, Frachten, Gerätevorhaltung gelten die "Grundsätze für die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten im Stahlbau". Auf besonderen Wunsch des Bestellers kann vor Beginn der Montage ein Vergütungssatz für die Reise-, Arbeits- und Wartestunden festgelegt werden. Die Rechnungen der Tagelohnarbeiten werden nach Beendigung der Montage und bei Montagen von längerer Dauer wöchentlich über die vom Besteller bescheinigten Lohnstunden mit Auslösung und Reisekosten eingereicht. Die Zahlung ist nach Rechnungserhalt in bar und ohne Abzug zu leisten.

Widerrufsbelehrung

Der Bestellende versichert mit seiner Bestellung ausdrücklich für den gewerblichen Bedarf zu bestellen. In so fern gelten die gesetzlichen Vorschriften für Verträge unter Kaufleuten sowie unsere AGB. Auch ohne Nachweis des Status des Bestellenden behält der Kaufvertrag seine Gültigkeit.

Weitere Informationen

Bestellvorgang

Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons [in den Warenkorb] in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons [Warenkorb] unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons [Löschen] wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button [zur Kasse]. Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Nach Eingabe Ihrer Daten und Auswahl der Zahlungsart gelangen Sie über den Button [Eingaben prüfen] zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken des Buttons [Bestellen] schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie weitere Informationen, z.B. zu Korrekturmöglichkeiten.

Vertragstext

Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese im Rahmen Ihrer Warenbestellung, bei Eröffnung eines Kundenkontos oder bei Registrierung für unseren Newsletter freiwillig mitteilen. Wir verwenden die von ihnen mitgeteilten Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben. Bei Anmeldung zum Newsletter werden Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse mit Ihrer Einwilligung für eigene Werbezwecke genutzt, bis Sie sich vom Newsletter abmelden.